Vignette und Maut in Österreich
alle Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von einschl. 3,5t.
Auskünfte: Service Center Maut in Salzburg
Tel: Aus Österreich: 0800-204016
Tel: Aus allen anderen Ländern: 0043 - 662 - 620511
Für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzG (höchst zulässiges Gesamtgewicht)
gilt die Vignettenpflicht.
Jahres-Vignette 2-Monats-Vignette 10-Tages-Vignette
Einspurige Kfz (1.) 29,50 11,10 4,40
Pkw und Kfz bis einschließlich
3,5 t Gesamtgewicht, Wohnmobile -
Achtung, siehe Fussnote (2.) 73,80 22,20 7,70
1. Motorräder mit Beiwagen gelten als einspurige Kfz, es ist lediglich eine Motorrad-
Vignette zu entrichten. Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse (z.B. TRIKES)
gelten als Pkw.
2. Kfz bis einschl. 3,5 t hzG: Von diesen Fahrzeugen gezogene Anhänger sind nicht
vignettenpflichtig. Wohnmobile (Campingfahrzeuge) bis einschl. 3,5 t hzG benötigen
eine Pkw-Vignette, es ist keine eigene Vignette für den Anhänger erforderlich.
Wohnmobile über 3,5 t hzG fallen unter die fahrleistungsabhängige Maut (Lkw-Mautsystem)!!
Gültigkeit der Mautvignette
Jahresvignette 1. Dezember Vorjahr bis 31. Januar des Folgejahres,
also insgesamt 14 Monate.
TIPP: Die neue Vignette erst Ende Januar aufkleben -
für den Fall eines Windschutzscheibenbruchs!
2-Monats-Vignette zwei Monate ab dem gelochten Tag
10-Tages-Vignette 0:00 Uhr des gelochten Tages bis 24:00 Uhr des 9. Folgetages
Achtung: 2-Monats- und 10-Tages-Vignetten müssen bei Kauf gelocht werden!
Vignettenpflichtig in Österreich sind:
alle österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen des gesamten Bundesgebietes,
welche als solche gekennzeichnet sind.
Für eventuelle Rückfragen und weitere Information:
ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 94
A-5020 Salzburg
Tel:. 0800/400 11 400
E-mail: info@asfinag.at
Internet: http://www.vignette.at
http://www.go-maut.at