Verkehrsvorschriften in Frankreich

Handy am Steuer



In Frankreich ist das Telefonieren beim Fahren verboten. Ein Zuwiderhandeln wird mit einer Geldbuße ab 22 € bestraft.

Promille-Grenze



Die Promille-Grenze liegt in Frankreich bei 0,5 Promille.

Radarwarngeräte
Das Feilbieten, der Verkauf, Erwerb, Einfuhr, Einbau, Anbau, Benutzung und die Mitnahme von Geräten, die dafür geeignet oder bestimmt sind, das Vorhandensein von Verkehrsüberwachungsanlagen anzuzeigen oder diese zu stören ist unter Strafe gestellt. Es muss mit einer Geldstrafe von 1.500 € gerechnet werden. Darüber hinaus wird das Gerät und – soweit in einem Kfz verwendet – das Kfz eingezogen.

Vorfahrt auf Bergstraßen
Das talwärtsfahrende Fahrzeug hat dem bergwärtsfahrenden Vorrang einzu-räumen. Ist ein Ausweichen nicht möglich, so muss das talwärtsfahrende Fahrzeug zurücksetzen, außer wenn das bergwärtsfahrende leichter ausweichen kann. Darüber hinaus müssen folgende Kfz zurücksetzen:
•    Einzelfahrzeuge bei entgegenkommenden Gespannen
•    Leichte Fahrzeuge bei entgegenkommenden schweren Fahrzeugen
•    Lkw bei entgegenkommenden Omnibussen

„Véhicules lents“



Bei Steigungen auf mehrspurigen Straßen (insbesondere Autobahnen) ist in vielen Fällen die rechte äußere Spur durch Verkehrszeichen den Véhicules lents vorbehalten.
Auf dieser Spur müssen sämtliche Fahrzeuge – und zwar unabhängig ob Pkw oder Lkw – fahren, deren Höchstgeschwindigkeit auf dem betreffenden Streckenabschnitt 60 km/h nicht übersteigt. Am Ende der Spur haben die langsamen Fahrzeuge den auf den anderen Spuren befindlichen Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren.

Winterausrüstung
Winterreifen
Für Gebirgsstraßen kann die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden. Diese Strecken sind dann durch Schilder gekennzeichnet.

Schneeketten
Auf manchen Gebirgsstraßen besteht Kettenpflicht, die durch Verkehrszeichen signalisiert wird.
Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden.
Bei Benutzung von Schneeketten müssen diese auf die Räder der Antriebsachse montiert werden.

Spikes

Die Verwendung von Spikes ist für Fahrzeuge bis zu 3,5 t im Zeitraum des Samstags vor dem 11.11. jeden Jahres bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres erlaubt.
Die höchstzulässige Geschwindigkeit mit Spikesreifen beträgt außerorts generell 90 km/h, innerorts 50 km/h.
Es gibt keine speziellen Bestimmungen hinsichtlich der Ausrüstung mit Spikes.
Am Fahrzeug muss jedoch eine Plakette (Durchmesser 15 cm) auf die Verwendung von Spikesreifen hinweisen.