Verkehrsvorschriften in Italien
Handy am SteuerEs besteht ein Handyverbot. Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage oder Kopfhörern gestattet. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt kann kann mit einer Geldbuße ab 74,-- € geahndet werden.
Parken
An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben Streifen ist das Parken verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc.. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier besteht an Werktagen Parkverbot von 8 Uhr bis 9.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16 Uhr.
Promille-Grenze
Die Promille-Grenze liegt in Italien bei 0,5 Promille.
Vorfahrt auf Bergstraßen
In Italien muß man allen Linienbussen auf Paß- und Bergstrassen den Vortritt lassen, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren.
Warntafel
In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.
Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".
Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.
Außer in Italien wird im übrigen, soweit ersichtlich, kaum irgendwo in Europa eine derart strikte Ladungssicherung verlangt.
Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit mit mindestens 71 Euro geahndet.
Warnwesten
Das Tragen einer Warnweste ist für die Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen vorgeschrieben, wenn sie das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen.
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern (in Italien nicht unter €36,--) sollte auf Reisen nach Italien eine Warnweste stets griffbereit sein.
Winterausrüstung
Winterreifen
Für einzelne Streckenabschnitte kann zu bestimmten Zeiten und bei entsprechenden Wetterverhältnissen kurzfristig die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.
Schneeketten
Verstöße gegen eine angeordnete Schneekettenpflicht werden mit einer Geldstrafe ab 74,-- € geahndet.
Spikes
Die Benutzung von Spikesreifen ist für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht im Zeitraum vom 15.11. jeden Jahres bis 15.3. des Folgejahres erlaubt.
Die höchstzulässige Geschwindigkeit mit Spikes beträgt 50 km/h innerorts und 90 km/h außerorts.
Bei Verwendung von Spikesreifen müssen alle Räder damit ausgerüstet sein, außerdem sind die Fahrzeuge hinten mit Schutzlappen zu versehen.